Der Studententarif in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Für die meisten Lehramtsstudenten ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der erste eigene Berührungspunkt mit dem Thema Versicherung. Spätestens wenn du dein 25. Lebensjahr erreichst oder nicht mehr über deine Eltern versichert sein kannst, greift die sogenannte studentische Krankenversicherung (KVdS).
Doch wie genau funktioniert dieser Studententarif? Wie hoch sind die monatlichen Kosten, welche Altersgrenzen gibt es und worauf musst du achten, wenn dein Referendariat näher rückt? Wir erklären dir die wichtigsten Regeln rund um die GKV im Lehramtsstudium.
Bis 25 Jahre: Beitragsfrei in der Familienversicherung
Solange du unter 25 Jahre alt bist und deine Eltern gesetzlich versichert sind, kannst du dich in der Regel beitragsfrei über die Familienversicherung mitversichern lassen. Das spart im Studium bares Geld.
Dafür gibt es jedoch klare Voraussetzungen:
- Einkommensgrenzen: Wenn du neben dem Studium arbeitest (z. B. im Minijob oder als Werkstudent), darf dein regelmäßiges Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (aktuell liegt die Grenze bei einem Minijob bei 538 € monatlich bzw. bei regulärem Einkommen bei 505 € monatlich).
- Altersgrenze: Mit der Vollendung deines 25. Lebensjahres endet die Familienversicherung automatisch zum Monatsende. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen möglich (z. B. bei geleistetem Wehr- oder Freiwilligendienst).
Die studentische Krankenversicherung (KVdS)
Sobald du aus der Familienversicherung fällst (oder wenn du zu Studienbeginn älter als 25 bist), greift die studentische Krankenversicherung. Hierbei handelt es sich um einen gesetzlich vergünstigten Pauschaltarif für Studierende.
Der Beitrag setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- Der Grundbeitrag zur studentischen Krankenversicherung.
- Der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
- Der Beitrag zur Pflegeversicherung (hier unterscheidet sich der Satz je nachdem, ob du Kinder hast oder nicht).
Insgesamt liegt der Beitrag für die studentische Krankenversicherung aktuell meist zwischen 130 € und 150 € pro Monat.
Wie lange gilt der günstigere Studententarif?
Die studentische Krankenversicherung ist zeitlich begrenzt:
- Altersgrenze 30 Jahre: Grundsätzlich endet die KVdS mit dem Vollenden des 30. Lebensjahres.
- Verlängerungsmöglichkeiten: Hast du dein Studium über den 30. Geburtstag hinaus fortgesetzt – etwa wegen Gremienarbeit, Pflege von Angehörigen, eigener Krankheit oder Kindererziehung –, kann die günstigere Versicherung auf Antrag verlängert werden.
Erreichst du das 30. Lebensjahr ohne Verlängerungsgrund, wirst du in der GKV als freiwilliges Mitglied eingestuft. Dadurch steigen die monatlichen Beiträge deutlich an.
GKV im Studium und der Wechsel ins Referendariat
Als Lehramtsstudent mag die GKV unkompliziert wirken. Dennoch solltest du deinen späteren Berufsweg als Lehrer von Anfang an mitdenken.
Mit dem Start ins Referendariat wirst du Beamter auf Widerruf und hast Anspruch auf Beihilfe. In diesem Moment wechseln über 90 % aller Referendare in die private Krankenversicherung (PKV), weil die GKV für Beamte ohne Beihilfeanspruch oft sehr teuer ist. Damit du beim Wechsel in die PKV keine Probleme mit Vorerkrankungen bekommst, lohnt es sich, schon während der Zeit in der GKV deine Gesundheitssituation durch eine Anwartschaft oder einen Optionstarif abzusichern.
Lass uns gemeinsam deine Krankenversicherung prüfen
Du hast Fragen zu deiner aktuellen Einstufung in der GKV, willst wissen, ob deine Nebenjobs Auswirkungen haben oder suchst nach dem besten Übergang ins Referendariat? Wir beraten dich verständlich, unabhängig und kostenlos.
Wie viel kostet die studentische Krankenversicherung pro Monat?
Der genaue Betrag hängt vom Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse und deinen Beiträgen zur Pflegeversicherung ab. Im Durchschnitt liegt der monatliche Gesamtbeitrag für Studierende über 25 Jahren bei rund 130 € bis 150 €.
Kann ich als Student in der GKV bleiben, wenn ich über 30 bin?
Ja, aber du fällst dann aus dem günstigen KVdS-Tarif heraus und wirst "freiwillig gesetzlich versichert". Die Beiträge bemessen sich dann an deinem tatsächlichen Einkommen (mindestens jedoch an einer gesetzlich festgelegten Mindestbemessungsgrundlage), was meist zu höheren Monatsbeiträgen führt.
Muss ich meiner Krankenkasse melden, wenn ich im Studium arbeite?
Ja, Einkommensveränderungen oder neue Nebenjobs musst du deiner Krankenkasse umgehend mitteilen, damit geprüft werden kann, ob dein Status in der Familienversicherung oder studentischen Krankenversicherung weiterhin bestehen bleibt.