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Der Amtsarzt vor dem Referendariat: Ablauf, BMI & Vorerkrankungen

Zuletzt aktualisiert: 1. Oktober 2026

Bevor du deine Ernennungsurkunde in den Händen hältst und das Referendariat offiziell startest, steht noch ein wichtiger Termin an: Die Untersuchung beim Amtsarzt (bzw. dem Gesundheitsamt).

Viele Lehramtsabsolventen sind vor diesem Termin nervös. Was wird genau getestet? Ab welchem BMI gibt es Probleme? Und was passiert, wenn ich eine Vorerkrankung habe? Wir nehmen dir die Sorge und erklären, worauf es bei der amtsärztlichen Untersuchung wirklich ankommt.

Warum muss ich zum Amtsarzt?

Mit dem Beginn des Referendariats wirst du in der Regel „Beamtin/Beamter auf Widerruf“. Der Staat übernimmt damit eine große finanzielle Verantwortung für dich (Besoldung, Beihilfe im Krankheitsfall, spätere Pension). Im Gegenzug möchte der Dienstherr sicherstellen, dass du gesundheitlich in der Lage bist, den Beruf bis zur Pensionierung auszuüben, ohne vorzeitig dauerhaft dienstunfähig zu werden.

Genau das prüft der Amtsarzt. Er gibt am Ende eine Prognose ab, ob aus medizinischer Sicht Bedenken gegen deine Verbeamtung bestehen.

Wie läuft die Untersuchung ab?

Die Untersuchung dauert meist zwischen 30 und 60 Minuten. Zu den Standard-Checks gehören:

  • Anamnese: Ein Fragebogen zu Vorerkrankungen, Operationen, psychotherapeutischen Behandlungen und familiären Krankheiten. (Wichtig: Hier musst du absolut ehrlich sein!)
  • Allgemeiner Gesundheitscheck: Blutdruck messen, Abhören von Herz und Lunge, Abtasten des Bauches.
  • Körperliche Tests: Überprüfung der Reflexe, Sehtest, Hörtest und einfache Beweglichkeitsübungen (z. B. Hinhocken und wieder aufstehen).
  • Labor: Meistens eine Urinprobe (um Blutzucker oder Eiweiß zu testen). Eine Blutabnahme wird nicht in jedem Gesundheitsamt standardmäßig durchgeführt, kann aber angeordnet werden.
  • Größe und Gewicht: Zur Ermittlung des Body-Mass-Index (BMI).

Das große Thema: Der BMI

Der Body-Mass-Index ist bei angehenden Lehrkräften oft ein Stressfaktor. Zwar haben aktuelle Gerichtsurteile in den letzten Jahren die starren BMI-Grenzen stark aufgeweicht, dennoch gilt als grober Richtwert: Ein BMI deutlich über 30 (Adipositas Grad 1) oder starkes Untergewicht kann zu einer kritischen Prüfung führen. Der Amtsarzt muss dann individuell beurteilen, ob das Gewicht in Kombination mit anderen Faktoren (wie Bluthochdruck oder Gelenkproblemen) zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit führen wird. Allein ein leicht erhöhter BMI ohne Folgeerkrankungen ist heute meist kein pauschaler Ablehnungsgrund mehr.

Was passiert bei chronischen Krankheiten oder Vorerkrankungen?

Eine chronische Krankheit (z. B. Asthma, Diabetes oder eine abgeschossene Psychotherapie) bedeutet nicht automatisch das Aus für die Verbeamtung!

Nach der aktuellen Rechtsprechung darf eine Verbeamtung nur abgelehnt werden, wenn die vorzeitige Dienstunfähigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Vollendung der Regelaltersgrenze eintritt. Wenn du gut eingestellt bist, bestehen oft hervorragende Chancen. Bringe in solchen Fällen am besten direkt aktuelle Facharztgutachten mit zum Amtsarzt, die bestätigen, dass du den Schulalltag problemlos bewältigen kannst.

Amtsarzt vs. Gesundheitsprüfung der PKV: Der wichtige Unterschied!

Ein großer Irrglaube: „Wenn der Amtsarzt grünes Licht gibt, nimmt mich auch die private Krankenversicherung sofort.“Das ist falsch! Der Amtsarzt prüft deine Eignung für den Beamtenstatus. Die PKV prüft dein finanzielles Kostenrisiko für die Versicherung. Es kann also passieren, dass der Amtsarzt dich für absolut tauglich erklärt, die PKV aber aufgrund von Vorerkrankungen hohe Risikozuschläge verlangt. Genau deshalb sind frühe Optionstarife (bsp. über Fit4Ref) schon im Studium so wertvoll!

Sicher ins Referendariat starten

Die Gesundheitsprüfung für die PKV läuft unabhängig vom Amtsarzt. Lass uns rechtzeitig deine Gesundheitshistorie aufarbeiten und anonym bei den Krankenversicherungen vorprüfen (Risikovoranfrage), damit du den besten Tarif ohne böse Überraschungen bekommst.

FAQ

Häufige Fragen

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Wer bezahlt die Untersuchung beim Amtsarzt?

In den meisten Bundesländern musst du die Kosten für die amtsärztliche Untersuchung zunächst selbst tragen (oft zwischen 70 und 150 Euro). Es gibt jedoch Bundesländer, die die Kosten übernehmen oder erstatten.

Was passiert, wenn der Amtsarzt mich ablehnt?

Solltest du aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werden können, ist dein Traum vom Lehrerberuf nicht geplatzt! Du absolvierst das Referendariat dann einfach in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (als Angestellter). Du bist dann sozialversicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und erhältst keine Beihilfe, wirst aber ganz normal ausgebildet.

Darf der Amtsarzt meine Krankenakten beim Arzt einsehen?

Nein, der Amtsarzt hat keine automatische Einsicht in die Akten deines Hausarztes oder deiner Krankenkasse. Du musst ihm jedoch eine wahrheitsgemäße Auskunft geben und im Zweifel (bei unklaren Vorerkrankungen) deine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, damit der Amtsarzt Rückfragen stellen kann.

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