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Wie ist die Beihilfe für Lehramtsanwärter geregelt?

Als Beamtenanwärter hast Du Anspruch auf auf die s.g. Beihilfe. Der Staat unterstützt Dich – zum Beispiel als Referendar oder Verwaltungsbeamter in Ausbildung – sowie Deine Familie bei den Aufwendungen für die jeweiligen Krankheitskosten.

Die verschiedenen Dienstherren – also jedes Bundesland und der Bund selbst – haben jedoch ihre eigenen Beihilfevorschriften.

Die Beihilfebemessungssätze liegen zwischen 50 und 90 Prozent für die Krankheitskosten. Du musst lediglich die verbleibenden Kosten selbst tragen.

Wichtig: Wenn Du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bist, hast Du keinen Anspruch auf Beihilfe. In den meisten Bundesländern und beim Bund erhalten Beamte und Anwärter nur Beihilfe in der privaten Krankenversicherung (PKV). Nur in einigen wenigen Bundesländern gibt es durch die pauschale Beihilfe auch einen Zuschuss des Dienstherrn zur GKV.


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