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Was muss ich im Ausland beachten, wenn ich krank werden

„Es gibt tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit.“ (Ludwig Börne)

Wenn Du während eines Auslandsaufenthaltes krank wirst oder einen Unfall hast, dann sind die dadurch entstandenen Kosten grundsätzlich beihilfefähig.
Ein Anspruch auf Anerkennung sämtlicher Aufwendungen ist dadurch aber nicht sichergestellt.

Die Leistungen im Inland richten sich nach der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ).

Die Beihilfestelle muss nun für eine Vergleichsberechnung die Leistungen des Arztes im Ausland nach der GOÄ/GOZ aufschlüsseln.

Aus Deinen ausländischen Belegen muss also die Beschreibung des Krankheitsbildes und der Befund hervorgehen – die Beschreibung der ärztlichen Leistungen darf nicht fehlen.

Die Übersetzungskosten sind leider nicht beihilfefähig.


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