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„Was mache ich, wenn ich aus dem Lehrerberuf aussteige ?“

Wenn Du später einmal in ein Angestelltenverhältnis wechselst oder Dich selbstständig machen möchtest – kein Problem.

Du kannst in diesem Fall Deinen privaten Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung problemlos aufstocken, wenn Du innerhalb von 6 Monaten einen entsprechenden Antrag stellst. Dies ist notwendig, da Du als Nicht-Beamter keine Beihilfe mehr erhältst.

Falls Du im Angestelltenverhältnis unter der Versicherungspflichtgrenze verdienst, musst Du in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Mit einer sogenannten Anwartschaft kannst Du später wieder zu Deinen alten Konditionen in die Private Krankenversicherung wechseln, sobald Du die Versicherungspflichtgrenze überschreitest.


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