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Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht in der GKV?

Du hast die Möglichkeit, deine gesetzliche Krankenkasse außerordentlich zu kündigen, wenn:

Beitragserhöhung: Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag und somit deinen Gesamtbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht.
Leistungskürzungen: Werden dir zugesicherte Leistungen gestrichen, kannst du ebenfalls außerordentlich kündigen.
Wie lange gilt dein Sonderkündigungsrecht bei der GKV?

Du hast in der Regel zwei Monate Zeit, um zu kündigen, nachdem du über die Beitragserhöhung informiert wurdest.

Möchtest du dein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht nutzen, musst du dies spätestens bis zum Ende des Monats tun, in dem der neue Zusatzbeitrag fällig wird.


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