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Muss ich als Privatpatient in Vorkasse gehen?

Wenn Du in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied bist, dann ist Deine Kasse Vertragspartner des behandelnden Arztes – sofern es sich nicht um einen Privatarzt handelt. Der Arzt schickt die Rechnung direkt an die Krankenkasse und rechnet mit dieser ab. Du hast daher kaum einen Einblick über Deine Krankheitskosten.

Wenn Du jedoch privatversichert bist, wird Dir der Arzt oder das Krankenhaus die Rechnung nach Hause schicken und Du musst das Geld innerhalb der Zahlungsfrist überweisen.

Diese Rechnung wird dann bei Deiner Beihilfestelle und Deinem Versicherer eingereicht.

Die meisten Beihilfestellen erstatten innerhalb von zwei – vier Wochen, so dass Du häufig nicht in Vorkasse treten musst.

Bei den privaten Krankenversicherern geht es oftmals deutlich schneller.

Ausnahmen: Verschreibungspflichtige Arzneimittel oder auch Sehhilfen musst Du dagegen meist sofort bezahlen. Unter Umständen kann eine Direktabrechnung mit Apotheken vereinbart werden, wenn Du z.B. chronisch krank bist.


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