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Kann ich mit dem Tag meiner Verbeamtung direkt von der GKV in die PKV wechseln?

Wenn Du zuvor gesetzlich pflichtversichert warst und nun verbeamtet wirst, wirst Du mit Beginn deiner Verbeamtung versicherungsfrei (SGB V §8). Ab diesem Zeitpunkt hast Du die Möglichkeit, Dich entweder freiwillig gesetzlich weiterzuversichern oder in die private Krankenversicherung zu wechseln. Diesen Wechsel von der Versicherungspflicht zur Versicherungsfreiheit nennt man auch Statuswechsel.

Falls Du Dich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheidest, musst Du Deinem Vorversicherer (gesetzliche Krankenversicherung) jedoch den Nachweis des neuen Versicherungsschutzes erbringen. Es gibt bestimmte Fristen, die Du dabei einhalten musst.

Warst Du vor Deiner Verbeamtung bereits freiwillig gesetzlich versichert, beispielsweise als Selbständiger oder Angestellter mit einem entsprechend hohen Einkommen, entfällt der „Statuswechsel“, da Du auch als Beamter weiterhin die Möglichkeit hast, freiwilliges Mitglied zu bleiben. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen zum Ende des 2. vollen Kalendermonats, der auf die Kündigung folgt.


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