Krankenversicherung in der Pension: Finanziell entspannt im Alter
Wenn du als verbeamtete Lehrkraft in den Ruhestand trittst, ändert sich das Finanzierungsmodell deiner Gesundheitskosten zu deinen Gunsten. Während deiner aktiven Dienstzeit übernimmt die Beihilfe in den meisten Bundesländern 50 % deiner Krankheitskosten, während die restlichen 50 % über deine private Krankenversicherung abgesichert werden müssen. Mit dem Eintritt in die Pension steigt der staatliche Beihilfesatz in fast allen Bundesländern auf 70 %.
Drastische Senkung des PKV-Anteils im Alter
Durch den Anstieg des Beihilfesatzes auf 70 % musst du ab Pensionsbeginn nur noch 30 % deiner Krankheitskosten über deine private Krankenversicherung absichern. Das hat direkte positive Auswirkungen auf deinen Geldbeutel: Dein PKV-Tarif wird von einer 50%-Absicherung auf eine 30%-Absicherung umgestellt. Dieser Schritt reduziert deinen Beitrag spürbar, was Steigerungen der Gesundheitskosten im Alter effektiv entgegenwirkt.
Altersrückstellungen und Entlastungsmechanismen
Ein weitverbreiteter Mythos besagt, dass die PKV im Alter unbezahlbar werde. Gesetzlich ist jedoch verankert, dass PKV-Gesellschaften ab dem Erstabschluss Altersrückstellungen bilden müssen. Diese Gelder werden verzinslich angelegt und im Alter gezielt dazu verwendet, beitragssteigernde Effekte abzufedern.
Kann meine PKV im Alter teurer werden als meine Pension?
Nein, das ist durch die gesetzlichen Entlastungsmechanismen, den Wegfall bestimmter Tarifbausteine (Krankentagegeld, 10%-Zuschlag) und vor allem durch den Anstieg der Beihilfe auf 70 % extrem unwahrscheinlich. Die Eigenbeteiligung sinkt im Ruhestand massiv.
Muss ich meinen Versicherer informieren, wenn ich in Pension gehe?
Ja, unbedingt. Du musst deiner PKV die Versetzungsurkunde in den Ruhestand vorlegen, damit dein Tarif pünktlich zum Stichtag von 50 % auf 30 % Restkostenabdeckung umgestellt wird und deine Beiträge entsprechend sinken.
Kann ich als Pensionär zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln?
? Nein. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist ein Wechsel von der PKV in die GKV gesetzlich so gut wie ausgeschlossen. Dies ist für Beamte aufgrund des 70%-Beihilfeanspruchs finanziell jedoch auch gar nicht attraktiv.