Sabbatical für Lehrkräfte: Auszeit und Freistellung richtig planen
Das Sabbatical (oder Sabbatjahr) erfreut sich bei Lehrkräften großer Beliebtheit, um neue Energie zu tanken, eine Weltreise zu unternehmen oder persönliche Projekte zu realisieren. Im Beamtendienst wird dies meist über das sogenannte Blockmodell organisiert. Das bedeutet: Du arbeitest über einen festgelegten Zeitraum (z. B. drei bis fünf Jahre) Vollzeit weiter, lässt dir aber nur einen Teil deines Gehalts (z. B. 75 % oder 80 %) auszahlen. In der anschließenden Freistellungsphase bist du komplett vom Dienst freigestellt und erhältst weiterhin das reduzierte Gehalt monatlich ausbezahlt.
Gehalt, Status und Beihilfeanspruch in der Freistellungsphase
Der große Vorteil dieses Modells liegt im Erhalt deines Beamtenstatus. Da du auch während der Freistellungsphase kontinuierlich deine reduzierten Bezüge erhältst, bleibst du lückenlos beihilfefähig. Dein Dienstherr übernimmt weiterhin den gewohnten Prozentsatz deiner Krankheitskosten (in NRW in der Regel 50 % für kinderlose Lehrkräfte). Du musst also deine Krankenversicherung während des Sabbatjahres nicht auflösen oder pauschal ruhen lassen, sondern bleibst voll geschützt.
Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalten
Planst du dein Sabbatjahr außerhalb Deutschlands oder gar außerhalb der Europäischen Union, reichen die Beihilfe und deine reguläre PKV oft nicht mehr vollumfänglich aus. Die Beihilfe leistet im außereuropäischen Ausland häufig nur bis zu den Höchstsätzen, die bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären. Hohe Transportkosten oder teure Privatkliniken (beispielsweise in den USA oder Asien) werden dadurch nicht abgedeckt. Für längere Auslandsaufenthalte ist daher der Abschluss einer speziellen Langzeit-Auslandskrankenversicherung unerlässlich.
Finanzielle Fixkosten im Blick behalten
Auch wenn dein Gehalt im Blockmodell kontinuierlich weiterfließt, ist die Freistellungsphase finanziell gut durchzukalkulieren. Ein häufiger Denkfehler betrifft die Beiträge zur privaten Krankenversicherung: Da deine PKV-Beiträge einkommensunabhängig berechnet werden, bleiben sie während der Freistellungsphase exakt genauso hoch wie in der Ansparphase – obwohl dein Monatsgehalt reduziert ist. Die PKV verbraucht also prozentual einen größeren Teil deines ausbezahlten Nettoeinkommens.
Zahlt die Beihilfe auch, wenn ich im Urlaub oder Sabbatjahr im Ausland krank werde?
Innerhalb der EU leistet die Beihilfe in der Regel problemlos. Außerhalb Europas werden Aufwendungen oft nur bis zur Höhe der deutschen Vergleichskosten erstattet.
Welche Zusatzversicherungen sind für ein Sabbatical im Ausland notwendig?
Du benötigst unbedingt eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung inklusive medizinischem Rücktransport. Zudem ist eine weltweit gültige Privathaftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls eine Anpassung deiner Unfallversicherung ratsam.
Kann ich während des Sabbatjahres meine private Krankenversicherung pausieren, um Geld zu sparen?
Nein, eine Pause ist nicht sinnvoll, da du weiterhin Bezüge erhältst und deinen Beihilfeanspruch behältst. Du musst deinen PKV-Schutz aufrechterhalten, um deine Vollversicherung nicht zu gefährden.