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Schwanger im Referendariat: Mutterschutz, Elternzeit & Beihilfe

Zuletzt aktualisiert: 1. Oktober 2026

Eine Schwangerschaft ist eine wunderbare Nachricht – im Referendariat sorgt sie jedoch bei vielen angehenden Lehrerinnen erst einmal für Unsicherheit. „Wie geht es jetzt mit meiner Ausbildung weiter?“, „Darf ich überhaupt noch unterrichten?“ und „Was passiert mit meinem Gehalt und der Beihilfe?“

Das Wichtigste vorab: Eine Schwangerschaft ist absolut kein Grund zur Sorge um deinen Vorbereitungsdienst. Das System ist auf diese Situation eingestellt. Als Beamtin auf Widerruf genießt du einen hervorragenden Schutz. Hier erfährst du, welche Rechte du hast und was du jetzt organisieren musst.

Wem und wann melde ich die Schwangerschaft?

Sobald du von der Schwangerschaft weißt, solltest du deine Schulleitung und dein Seminar (ZfsL) informieren. Das ist wichtig, damit das Mutterschutzgesetz für dich greifen kann.

Oft wird nach der Meldung eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Gerade in Fächern wie Sport, Chemie (Gefahrstoffe) oder Kunst, aber auch in Zeiten von Infektionswellen (z. B. Röteln) an der Schule, muss sichergestellt sein, dass für dich und dein Kind keine Gefahr besteht. Gegebenenfalls erhältst du für bestimmte Fächer oder generell ein ärztliches oder betriebliches Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit läuft dein Gehalt (die Anwärterbezüge) vollständig weiter!

Der Mutterschutz für Referendarinnen

Für dich gelten die gleichen Mutterschutzfristen wie für Angestellte:

  • 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
  • 8 Wochen nach der Entbindung (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auch länger)

Während des Mutterschutzes darfst du nicht unterrichten und nimmst auch nicht an den Seminaren teil (es sei denn, du bestehst ausdrücklich darauf, was vor der Geburt auf eigenen Wunsch möglich ist). Deine Anwärterbezüge werden im Mutterschutz zu 100 % weitergezahlt.

Was passiert mit der Dauer meines Referendariats?

Das Referendariat ist eine Ausbildungszeit, für die eine bestimmte Anzahl an Ausbildungsstunden und Seminaren vorgeschrieben ist. Fällst du durch Mutterschutz, Beschäftigungsverbot oder Elternzeit längere Zeit aus, fehlt dir diese Zeit.

Aber keine Sorge: Du musst dein Referendariat deshalb nicht abbrechen! Dein Vorbereitungsdienst wird in der Regel um die Fehlzeit verlängert, sobald du aus der Elternzeit zurückkehrst. Dein Examen (UPPs) schiebt sich einfach entsprechend nach hinten. Auch hierfür erstellen das Seminar und die Schule einen individuellen Wiedereingliederungsplan für dich.

Die Krankenversicherung: Beihilfe und PKV mit Kind

Ein Kind verändert nicht nur deinen Alltag, sondern auch deine Krankenversicherung – und zwar zum Positiven!

  • Deine Beihilfe steigt: Als Beamtin erhöht sich dein eigener Beihilfeanspruch in den meisten Bundesländern von 50 % auf 70 %, sobald du Anspruch auf Kindergeld für mindestens zwei Kinder hast . Dadurch wird dein eigener PKV-Beitrag deutlich günstiger.
  • Versicherung für das Baby: Nach der Geburt hast du zwei Monate Zeit, dein Kind ohne Gesundheitsprüfung in deiner privaten Krankenversicherung nachzuversichern (sogenannte Neugeborenennachversicherung).
  • Die Beihilfe für das Kind: Dein Kind erhält in der Regel sofort einen eigenen Beihilfeanspruch von 80 %. Die restlichen 20 % deckst du über einen extrem günstigen Kindertarif in der PKV ab (oft nur um die ca. 45-55 € im Monat).

Elternzeit und Finanzen im Überblick

Während der Elternzeit ruhen deine Pflichten im Referendariat, du bekommst in dieser Zeit aber auch keine Anwärterbezüge mehr. Stattdessen hast du Anspruch auf Elterngeld (basierend auf deinen vorherigen Bezügen). Achtung: Während der Elternzeit musst du deine private Krankenversicherung (und die deines Kindes) aus dem Elterngeld weiterbezahlen.

Wir helfen dir beim Papierkram

Eine Schwangerschaft bringt genug Aufregung mit sich. Wir helfen dir dabei, deine Krankenversicherung für die Elternzeit richtig aufzustellen, dein Baby optimal abzusichern und alle Beihilfe-Regelungen im Blick zu behalten.

FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema.

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Darf ich trotz Schwangerschaft meine Examensprüfung (UPP) machen?

Ja, wenn deine Examensprüfung vor die Mutterschutzfrist fällt, kannst du diese ganz normal ablegen. Fällt sie in die Zeit danach, wird sie auf einen neuen Termin nach deiner Rückkehr aus der Elternzeit verschoben.

Darf ich im Referendariat in Elternzeit gehen?

Ja, das steht dir (sowie dem Vater des Kindes) gesetzlich zu. Du kannst bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Dein Status als Beamtin auf Widerruf ruht in dieser Zeit, du verlierst ihn aber nicht. Danach setzt du dein Referendariat fort.

Bekommt mein Kind automatisch Beihilfe?

Ja, sobald das Kind geboren ist und Kindergeld bezogen wird (das der Beihilfestelle gemeldet werden muss), hat das Kind in der Regel einen Beihilfeanspruch von 80 %. Den restlichen Anteil sicherst du über einen Kindertarif in der PKV ab.

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