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BAföG und Krankenversicherung für Lehramtsstudenten

Zuletzt aktualisiert: 1. Oktober 2026

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll Studierenden finanziell unter die Arme greifen, deren Eltern das Studium nicht vollumfänglich finanzieren können. BAföG besteht grundsätzlich aus einem Grundbedarf sowie Aufschlägen für Miete und Unterkunft.

Was viele Lehramtsstudenten jedoch nicht wissen: Sobald du nicht mehr beitragsfrei über deine Eltern familienversichert bist, sondern eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst, erhöht sich dein BAföG-Anspruch um einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wir erklären dir, wer den BAföG-Zuschuss bekommt, wie hoch er ist und was du beim BAföG-Amt einreichen musst.

Wer hat Anspruch auf den Krankenversicherungszuschuss?

Einen BAföG-Zuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung erhältst du, wenn:

  1. Du BAföG-berechtigt bist (dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hast).
  2. Du nicht mehr beitragsfrei in der Familienversicherung der Eltern versichert bist.
  3. Du dich selbst beitragspflichtig gesetzlich (z. B. in der studentischen Krankenversicherung KVdS) oder privat versichern musst.

Solange du unter 25 bist und beitragsfrei über deine Eltern läuft, steht dir dieser Zuschuss nicht zu, da dir auch keine eigenen Versicherungskosten entstehen.

Wie hoch ist der BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung?

Der Zuschuss ist gesetzlich festgelegt und wird als pauschaler Betrag zusätzlich zu deinem BAföG-Höchstsatz ausgezahlt:

  • Zuschuss zur Krankenversicherung: Pauschaler Festbetrag pro Monat (wird regelmäßig an die Beitragsentwicklung angepasst).
  • Zuschuss zur Pflegeversicherung: Zusätzlicher pauschaler Festbetrag pro Monat.

Zusammen erhöht der Kranken- und Pflegeversicherungszuschuss dein monatliches BAföG um einen spürbaren Betrag (aktuell über 110 € monatlich). Dieser Betrag deckt einen Großteil deiner monatlichen Kosten für die studentische Krankenversicherung ab.

Bekomme ich den Zuschuss auch, wenn ich privat versichert bin?

Ja. Wenn du dich zu Beginn des Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht hast befreien lassen und privat versichert bist (z. B. über eine Restkostenversicherung mit Beihilfeanspruch der Eltern), hast du ebenfalls Anspruch auf den BAföG-Zuschuss.

Wichtig dabei: Der Zuschuss beim BAföG ist gedeckelt. Du erhältst maximal den gesetzlichen Pauschalbetrag – selbst wenn deine tatsächlichen monatlichen PKV-Beiträge höher liegen sollten. Sind deine tatsächlichen PKV-Kosten niedriger als die Pauschale, wird maximal der Betrag gezahlt, den du tatsächlich belegen kannst.

Wie beantrage ich den Zuschuss beim BAföG-Amt?

Der Zuschuss wird nicht automatisch gewährt, du musst ihn aktiv bei deinem zuständigen Studierendenwerk (BAföG-Amt) beantragen.

So gehst du vor:

  1. Bescheinigung anfordern: Bitte deine Krankenkasse (oder deine private Krankenversicherung) um eine „Bescheinigung zur Vorlage beim BAföG-Amt über eigene Beitragspflicht“.
  2. Formblatt einreichen: Reiche die Bescheinigung zusammen mit deinem BAföG-Hauptantrag oder als Ergänzung ein.
  3. Nachzahlung sichern: Hast du die Nachweise verspätet eingereicht, wird der Zuschuss ab dem Monat der Antragstellung bzw. ab Eintritt der Beitragspflicht nachgezahlt.

Finanzen im Studium vorausschauend planen

Die Kombination aus BAföG, Krankenversicherung und der Vorbereitung auf das spätere Referendariat wirft oft organisatorische Fragen auf. Wir unterstützen dich dabei, deine Versicherungsentscheidungen optimal auf deine finanzielle Situation im Studium abzustimmen.

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Häufige Fragen

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Muss ich den BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung später zurückzahlen?

Der Krankenversicherungszuschuss wird wie das normale BAföG behandelt: Er besteht zur Hälfte aus einem zinslosen Staatsdarlehen und zur Hälfte aus einem Zuschuss. Du zahlst nach dem Studium also nur die Hälfte des erhaltenen Betrags zurück (unter Berücksichtigung der BAföG-Rückzahlungsgrenzen).

Was passiert mit dem Zuschuss, wenn ich 30 Jahre alt werde?

Wenn du das 30. Lebensjahr erreichst, endet meist sowohl die studentische Krankenversicherung als auch der reguläre BAföG-Anspruch. Solltest du aufgrund von Ausnahmeregelungen über das 30. Lebensjahr hinaus BAföG erhalten, kann auch der Versicherungszuschuss entsprechend angepasst werden.

Reicht der BAföG-Zuschuss aus, um die Krankenversicherung komplett zu bezahlen?

Der Pauschalbetrag deckt den Großteil der Kosten der studentischen Krankenversicherung (KVdS) ab. Je nach Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse kann ein kleiner Differenzbetrag verbleiben, den du aus deinem restlichen BAföG-Satz oder Eigenmitteln begleichen musst.

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