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„Gibt es Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung für Referendare?“

Nach Deinem Wechsel kannst Du in der Regel sofort Leistungen Deiner Privaten Krankenversicherung beziehen. Zwar gibt es in den meisten PKV-Tarifen allgemeine Wartezeiten von drei Monaten – für Entbindung, Krankentagegeld, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind es 8 Monate.

Allerdings: Da Deine vorherige Versicherungszeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet wird, kommen diese Wartezeiten so gut wie nie zum Tragen.


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