Zum Hauptinhalt springen
Startseite / Erhöhnung des Höchstrechnungszins: Was passiert nun?

Erhöhnung des Höchstrechnungszins: Was passiert nun?

Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung wird zum 1. Januar 2025 von derzeit 0,25 Prozent auf 1,00 Prozent steigen. Das hat das Bundesfinanzministerium beschlossen, und ist damit der Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung gefolgt. Es ist die erste Erhöhung seit über 30 Jahren.

Versicherungsgesellschaften haben jetzt die Möglichkeit, Dir höhere Garantien anzubieten, und dementsprechend können auch die garantierten Rentenleistungen ansteigen.

Darüber hinaus haben steigende Rechnungszinsen eine positive Auswirkung auf die Prämien von Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Der Höchstrechnungszins setzt die obere Grenze für den maximal erlaubten Rechnungszins fest, den Lebensversicherer zur Kalkulation ihrer Rückstellungen verwenden dürfen. Dieser ist nicht mit dem Garantiezins zu verwechseln, den Lebensversicherer für ihre Produkte individuell festlegen. Die Anpassung tritt in Kraft mit der Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung.


Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.