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Wie lange darfst Du als Lehrer oder Lehrerin krank sein?

„Sobald eine Lehrkraft wegen Krankheit arbeitsunfähig ist, hat sie dies unverzüglich gegenüber der Schulleitung anzuzeigen. Sie müssen mitteilen, wie lange sie voraussichtlich erkrankt sein werden. Bei einer Erkrankung von mehr als 3 Kalendertagen muss die Lehrkraft spätestens am 4. Kalendertag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.“ – so steht es im Entgeltfortzahlungsgesetz.

Als auf Lebenszeit verbeamter Lehrer oder Lehrerin bist Du dienstunfähig, wenn Du wegen Deines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung Deiner Dienstpflichten dauernd unfähig bist.

Als dienstunfähig kannst Du gelten, wenn Du infolge einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hast und wenn keine Aussicht darauf besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.

Die Definition findest Du in § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz und § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz.

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