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Sind Nebenjobs im Referendariat immer erlaubt?

Sind Nebenjobs im Referendariat
immer erlaubt?

Grundsätzlich muss jede Nebentätigkeit gemeldet werden, da du verpflichtet bist, deine volle Aufmerksamkeit auf die Ausbildung zu richten. In einigen Bundesländern gibt es daher Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Stundenanzahl pro Woche, die du für einen Nebenjob aufwenden darfst. Dein erster Ansprechpartner sollte die Schulleitung sein. Die Entscheidung des Bildungsträgers hängt oft von der Art des Nebenjobs ab: Tätigkeiten, die mit deinem Studium in Verbindung stehen, werden bevorzugt. So wird beispielsweise Nachhilfeunterricht für angehende Lehrer positiv bewertet.

Was ist, wenn ich vor dem Ref schon einen Job hatte?

Wenn du bereits vor dem Referendariat einer Nebentätigkeit, wie etwa in der Gastronomie, nachgegangen bist, kannst du diese grundsätzlich weiterführen. Dabei musst du jedoch die möglichen Höchstgrenzen der Wochenstunden beachten, die je nach Bundesland variieren. Zudem kann die Erlaubnis widerrufen werden, falls deine Ausbildungsergebnisse darunter leiden.


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