
Diensthaftpflichtversicherung, oder die Sache mit dem § 839 BGB
Für Dich als Lehrer haftet während Deiner Tätigkeit Dein Dienstherr.
Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Dich allerdings in Regress nehmen.

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