Diensthaftpflichtversicherung, oder die Sache mit dem § 839 BGB

Für Dich als Lehrer haftet während Deiner Tätigkeit Dein Dienstherr.

Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Dich allerdings in Regress nehmen.

Das heißt: Bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung haftest Du unbeschränkt. Das kann erhebliche finanzielle Folgen für Dich haben.

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Dienstunfähigkeitsabsicherung - muss ich das schon im Ref haben?

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Diensthaftpflichtversicherung und die Steuer - kann ich die Beiträge absetzen?