Wann gibt es Hitzfrei?

In Nordrhein-Westfalen klettern die Temperaturen diese Woche auf bis zu 37 Grad – und vielleicht fragst Du Dich auch: Gibt es Hitzefrei?

Wenn das Thermometer deutlich über 35 Grad steigt, ächzt NRW unter der Hitze. Viele Eltern und Schüler stellen sich dann die Frage: Gibt es Hitzefrei – und wenn ja, für wen?

Du darfst Dein Kind nicht einfach selbst vom Unterricht befreien.

Das Schulministerium NRW gibt dafür klare Richtlinien vor. Ob Hitzefrei gewährt wird, entscheidet die jeweilige Schulleitung.

Das passiert dann, wenn die hohen Temperaturen den Unterricht in den Klassenräumen stark beeinträchtigen. Als Richtwert gilt eine Raumtemperatur von über 27 Grad Celsius. Liegt sie unter 25 Grad, darf kein Hitzefrei gegeben werden.

Wenn Dein Kind in die Grundschule oder in die Klassen 5 oder 6 geht, darf es nur nach Absprache mit Dir vorzeitig nach Hause geschickt werden.

Dabei müssen auch besondere Gegebenheiten wie Ganztagsbetrieb oder der Fahrplan der Schulbusse berücksichtigt werden.

Für Schüler der Sekundarstufe II – also Oberstufe und Berufsschulen – gibt es grundsätzlich kein Hitzefrei. Nur wenn jemand über Kreislaufprobleme oder Schwindel klagt, kann im Einzelfall eine Befreiung vom Unterricht erfolgen.

Das Schulministerium weist darauf hin, dass bei großer Hitze die Leistungsfähigkeit der Schüler sinkt. Deshalb sollten Klassenarbeiten möglichst nicht an besonders heißen Tagen geschrieben werden.

Wie der Unterricht genau abläuft, entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit den Lehrkräften.

Der heißeste Tag der Woche wird wohl der Mittwoch werden – mit örtlich bis zu 39 Grad. Am Nachmittag kann es dann zu einzelnen Schauern oder kräftigen Gewittern kommen. Der Donnerstag bringt etwas Abkühlung und wechselhaftes Wetter.

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