Deshalb ist eine DH so wichtig:

Als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst haftest Du bei grober Fahrlässigkeit persönlich für die von Dir verschuldeten Personen-, Sach- oder Vermögens­schäden. Die private Haft­pflicht­versicherung greift hier leider nicht. Eine Diensthaftpflicht bietet Dir ebenfalls Schutz, vor ungerecht­fertigten Forderungen.