Was musst Du bei einem Dienstunfall tun?
Ein Dienstunfall ist ein Ereignis, bei dem in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes ein Körperschaden eingetreten ist. Zum Dienst zählen auch Dienstreisen, Dienstgänge und dienstliche Veranstaltungen. Wird eine verbeamtete Lehrkraft durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihr Unfallfürsorge gewährt, nachdem der Dienstunfall durch die Bezirksregierung anerkannt wurde. Die Unfallfürsorge umfasst:
Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 38 Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW)) Heilverfahren (§§ 39, 40 LBeamtVG NRW) Unfallausgleich (§ 41 LBeamtVG NRW) Unfallruhegehalt oder Unterhaltungsbeitrag (§§ 42 bis 44 LBeamtVG NRW) Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§§ 47 bis 50 LBeamtVG NRW) einmalige Unfallentschädigung (§ 41 LBeamtVG NRW) Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 52 LBeamtVG NRW) Versorgung bei gefährlichen Dienstgeschäften im Ausland (§ 37 LBeamtVG NRW)
Hier sind die Schritte, die Du bei einem Dienstunfall als Beamter befolgen solltest:
Unfall melden: Informiere sofort deinen Dienstvorgesetzten über den Unfall. Am besten machst du das schriftlich, damit alles dokumentiert ist.
Fristen einhalten: Achte darauf, dass du alle Fristen einhältst. Zum Beispiel müssen Sachschäden innerhalb von drei Monaten gemeldet werden.
Ärztliche Untersuchung: Lass dich sofort ärztlich untersuchen, um den Umfang deiner Verletzungen festzustellen und eine medizinische Dokumentation zu haben.
Unfallanzeige ausfüllen: Reiche eine formelle Unfallanzeige ein. Diese ist wichtig für die Unfallfürsorge und eventuelle Ansprüche.
Dokumentation aufbewahren: Bewahre alle relevanten Dokumente, wie ärztliche Atteste, Unfallberichte und Zeugenaussagen, sorgfältig auf.
Unfallfürsorge nutzen: Du hast Anspruch auf verschiedene Leistungen der Unfallfürsorge, die im Beamtenversorgungsgesetz geregelt sind.