Auch Beschäftigte im Öffentlichen Dienst können Fehler machen – wer haftet dafür?
Auch Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst können Fehler machen, die einen großen Schaden zur Folge haben. Im Normalfall haftet der Dienstherr. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aber muss der Beschäftigte den Schaden bezahlen. Und das mit seinem Privatvermögen.
Bei mehr als 4,6 Millionen Beamten und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienst kann schon mal jemand durch fehlerhafte Arbeit geschädigt werden. Denn auch der erfahrenste Bedienstete kann mal einen Fehler machen - das ist menschlich. Wer kommt für diesen Schaden auf? Kurz gesagt: Im schlimmsten Fall der Beamte oder Arbeitnehmer selbst! Unsere Beispiele zeigen, wo etwas daneben gehen kann, wann der Dienstnehmer dafür aufkommen muss und wie Sie sich gegen die Folgen schützen können. Denn wenn das Privatvermögen zur Deckung des Schadens herangezogen wird, kann das den finanziellen Ruin bedeuten!
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Quelle: © AXA Konzern AG, Köln