Private Krankenversicherung für Lehrer
Du hast es sicherlich auch schon irgendwo gehört, die private Krankenversicherung ist die “Lehrerversicherung“ überhaupt oder die private Krankenversicherung lohnt sich eh nur für Beamte. Stimmt das denn und wenn ja, warum ist das denn so? In diesem Beitrag erfährt Du, warum das so ist und vielleicht noch ein wenig mehr.
Dein Dienstherr unterstützt Dich mit der Beihilfe
Wenn Du Dich als Beamter privat krankenversicherst, dann hast Du Anspruch auf eine Beihilfe von Deinem Dienstherren – in der Regel sind das 50% der anfallenden Krankheitskosten.
Die Höhe und die Leistungen unterscheiden sich teilweise von Bundesland zu Bundesland. Die Krankenversicherung deckt also die restlichen 50% ab und heißt deshalb auch Restkostenversicherung.
Solltest Du zwei oder mehr Kinder haben, dann erhöht sich die Beihilfe auf 70%. Ähnlich sieht es bei Deiner Pensionierung aus, hier spielen etwaige Kinder dann allerdings keine Rolle mehr. Bei diesen Beispielen muss eine private Krankenversicherung lediglich 30% leisten.
Durch die Beihilfe wird also Dein Beitrag deutlich geringer ausfallen.
In der Regel sind die Leistungen deutlich besser als bei einer gesetzlichen Krankenkasse, höhere Leistungen bei Zahnersatz, Leistungen für Sehhilfen, der Anspruch auf Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Zweibettzimmer sind enthalten.
Der Dienstherr übernimmt durch die Beihilfe einen gewissen Teil der Krankheitskosten, jedoch nicht für alle Leistungen – da die private Krankenversicherung lediglich die Restkosten in gleichem Umfang ersetzt, können hier extra Kosten anfallen. Für diesen Fall es den s. g. Beihilfeergänzungstarif, dieser schließt die entsprechende Lücke.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für die meisten Lehrer zu teuer
Du als Lehrer hast natürlich auch die Möglichkeit, Dich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern.
Das hat dann zur Folge, dass Du den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zuzüglich Zusatzbeitrag der Krankenkasse bezahlen musst. Damit bist Du dann nicht nur teurer unterwegs, auch die Leistungen sind in der Regel schlechter.
Es gibt allerdings auch Fälle, in denen es sich für Dich trotzdem lohnt, Mitglied der GKV zu werden. Beispiel hierfür sind Vorerkrankungen, oder viele Kinder. Hier hilft eine ausführliche Beratung.
Eine Möglichkeit um Ablehnungen, Leistungsausschlüssen und ausufernde Risikozuschlagen zu begegnen, ist die Öffnungsaktion für Beamte in der PKV – hier sind Risikozuschläge auf 30% begrenzt.
Ein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkassen ist nicht einfach so möglich, allerdings nicht ausgeschlossen. Abhängig von Deinem Status kann man über diesen Weg nachdenken.
Partner und Kinder haben einen Anspruch auf Beihilfe
Dein Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner haben, wenn sie nicht durch ein Angestelltenverhältnis in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind bzw. das Jahreseinkommen unter der entsprechenden Grenze liegt, einen Anspruch auf Beihilfe.
Solange ein Anspruch auf Kindergeld besteht, können Kinder ebenfalls Beihilfe beziehen – in der Regel sind das 80 %.
Referendare dürfen ebenfalls in die private Krankenversicherung
Lehramtsanwärter -Beamte auf Widerruf- haben normalerweise schon einen Beihilfeanspruch und können einen normalen Tarif in der privaten Krankenversicherung zu besonderen Konditionen abschließen.
Mein Tipp:
Du hast schon als Lehramtsstudent die Möglichkeit, eine Anwartschaft abzuschließen. Das bedeutet, Du legst schon heute eine Gesundheitsprüfung ab und sicherst Dir Deinen aktuellen Gesundheitszustand.
Wenn Du dann auf Widerruf verbeamtet wirst und Dein Beihilfeanspruch entsteht, wechselt Deine Anwartschaft in eine normale private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Mein Fazit:
Gerade die Lehrer sind ein wesentlicher Teil der Versichertengemeinschaft in der privaten Krankenversicherung.
Wie in dem Artikel erläutert, ist das auch wenig verwunderlich, da es für Lehrer fast ausnahmslos so ist, dass Du für weniger Geld eine deutlich bessere Leistung bekommst, als wenn Du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wärst.
Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel - darum ist es für Dich wichtig, dass Du vor der Entscheidung, ob private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll ist, eine professionelle Beratung in Anspruch nimmst.
Gemeinsam lässt sich dann herauszufinden, ob die private Krankenversicherung auch in Deinem persönlichen Fall die optimale Alternative ist.
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